
Es ist ein schreibgeschütztes Linux-Risikobewertungsskript für CVE-2026-31431 („Copy Fail“).
check-copyfail.sh ist ein schreibgeschütztes Bash-Skript, das die Exposition eines Hosts gegenüber CVE-2026-31431 („Copy Fail“) bewertet.
Autor: Silent4Labs
Es untersucht das lokale System auf:
algif_aeadAF_ALG-Socketsauthencesnsetuid-root-Ziele wie /usr/bin/suinitcall_blacklistDas Skript kombiniert diese Signale zu einem transparenten Risikoscore und gibt anschließend Befunde sowie priorisierte Empfehlungen aus.
check-copyfail.sh ist als hostseitiges Bewertungshilfsmittel für Administratoren und Infrastrukturbetreiber gedacht. Es sammelt lokale Signale im Zusammenhang mit CVE-2026-31431, bewertet sie anhand der integrierten Logik des Skripts und meldet eine geschätzte Expositionsstufe mit unterstützenden Befunden.
Das Ergebnis soll bei Untersuchung und Triage helfen. Es ist keine Garantie dafür, dass ein System sicher, verwundbar, vollständig gepatcht oder in der Praxis ausnutzbar ist.
Führen Sie den tatsächlichen Skriptdateinamen mit einem Bindestrich aus:
./check-copyfail.sh
./check-copyfail.sh --json
./check-copyfail.sh --quiet
./check-copyfail.sh --help
Die Skriptkommentare und die eingebettete Hilfe beziehen sich weiterhin auf check_copyfail.sh, aber die ausführbare Datei in diesem Repository ist check-copyfail.sh.
--json: strukturierte JSON-Ausgabe--quiet: keine Ausgabe, nur Exit-Code0: minimales Risiko1: geringes Risiko2: mittleres Risiko3: hohes Risiko4: kritisches Risiko5: Ausführungsfehler oder nicht unterstützte Plattform5 beendet.Verwenden Sie dieses Skript auf eigenes Risiko. Die Betreuer dieses Repositorys sind nicht verantwortlich für Schäden, Verluste, betriebliche Auswirkungen, falsche Annahmen oder Entscheidungen, die auf Grundlage der Skriptausgabe getroffen werden.
Das Skript bietet nur eine Bewertung nach bestem Ermessen. Die endgültige Verantwortung für die Validierung der Ergebnisse, die Bestätigung, ob Betriebssysteme verwundbar sind, sowie die Festlegung der geeigneten Abhilfe- oder Betriebsmaßnahmen liegt beim Eigentümer oder Administrator der Infrastruktur.